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Anpassung der Vergütung

Erhöhung der Dialysekostenpauschalen zum 01.01.2025


Zusammenfassung des Beschlusses:

Mit Beschluss vom 11.12.2024 hat der Bewertungsausschuss eine Erhöhung der Dialysekostenpauschalen zum 01.01.2025 festgelegt. Dies ist die 3. Erhöhung in Folge. Vorausgegangen waren unsere intensiven Gespräche mit der KBV – gemeinsam mit KfH und PHV.

Die Erhöhung der Dialysekostenpauschalen entspricht im Gesamtvolumen der Steigerung des Orientierungspunktwerts in Höhe von 3,85 %. Wie der Bewertungsausschuss in seinem Beschluss vom 06.12.2023 festgelegt hat, sollte dabei eine Strukturänderung mit dem Ziel der Sicherstellung und Aufrechterhaltung der wohnortnahen Versorgung und einer Förderung der Heimdialyseverfahren (Heimhämodialyse und Peritonealdialyse) umgesetzt werden, weshalb die Erhöhung nicht linear über alle GOPen erfolgt.

Den Beschlusswortlaut können Sie hier nachlesen.

Gebührungsordnungspositionen

Der Bewertungsausschuss hat für die Heimverfahren (PD und Heim-HD) nun eine „Anschubfinanzierung“ in Form von drei neuen Gebührenordnungspositionen beschlossen (GOP 40845, 40846, 40847). Diese gewähren in den ersten 52 Wochen, in denen das Heimdialyseverfahren angewendet wird, einen Zuschlag:

• GOP 40845 – Zuschlag zur Pauschale 40825 (96,50 € je CAPD oder CCPD, für 52 Wochen)
• GOP 40846 – Zuschlag zur Pauschale 40826 für PD am Wohnort, die nicht unter die Wochenpauschale fällt (13,79 €, höchstens dreimal pro Kalenderwoche, maximal 52 Wochen)
• GOP 40847 – Zuschlag zur Pauschale 40827 für die IPD oder Heimhämodialyse, die nicht mindestens dreimal in der Behandlungswoche durchgeführt wird (32,17 € je Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche)

Zusätzlich werden fünf weitere GOP mit Beginn 2025 eingeführt:
• GOP 40840 – Zuschlag für die Nachtdialyse (26,50 € je Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche)
• GOP 40841 – Zuschlag zu den Pauschalen 40816 oder 40825 für die CCPD (41,35 €)
• GOP 40842 – Zuschlag zu den Pauschalen 40817, 40819 oder 40826 für die CCPD (5,91 € je Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche)
• GOP 40843 – Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 für die Heimhämodialyse (91,90 €)
• GOP 40844 – Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 für die Heimhämodialyse (30,63 €)

Vergütung Zentrumsdialysen

Die Vergütung der Zentrumsdialysen in den Pauschalen 40823 und 40824 wird um durchschnittlich 3 % erhöht. Hierbei wird die erste und vierte Preisstufe stärker angehoben werden als die übrigen. Dies erfolgt mit dem Ziel der Förderung kleinerer Dialysepraxen sowie zur Abmilderung der Abstaffelung für Praxen mit vielen Dialysen. Interkurrente Dialysen und Nachtdialysen unterliegen künftig keiner Abstaffelung mehr; deren Vergütung erfolgt zukünftig immer nach der Preisstufe 1.

Weiterhin hat sich der Bewertungsausschuss verpflichtet, ein Instrument zur Dynamisierung der Pauschalen ab 2026 zu entwickeln. Damit erreichen wir eine längere Planungssicherheit.


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