MdB gratuliert dem DN
Grußwort von Rudolf Henke, MdB, zum 40. Jubiläum
Liebe Mitglieder des DN,
in diesem Jahr „feiert“ Ihr Verband sein 40-jähriges Jubiläum. Die eigentliche Feier am 21. November kann angesichts der SARS-CoV-2-Pandemie leider nicht stattfinden. Anstelle einer Festrede, zu der ich als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen war, wende ich mich gerne hier an Sie.
Schon jetzt steht fest, dass Ihr Jubiläumsjahr in besonderer Erinnerung bleiben wird: in medizinisch-wissenschaftlicher, politischer und natürlich gesellschaftlicher Hinsicht. Als Mitte März die Ausbreitung des Coronavirus zunahm, waren insbesondere im Gesundheitswesen sehr kurzfristige Entscheidungen nötig. Wie lässt sich die Versorgung von chronisch kranken, beson- ders schutzbedürftigen Menschen aufrechthalten? Welche organisatorischen und hygienischen Vorkehrungen sind in Praxen sofort umsetzbar?
In einer Zeit, in der kaum gesicherte Erkenntnisse über SARS-CoV-2 vorlagen, waren viele Fragen zunächst nur mit vorsichtigem Pragmatismus zu beantworten. Wie Ihnen vor Augen steht, mussten auch Dialysepatienten und Nierentransplantierte sehr auf physische Distanz achten und zugleich auf medizinische Kontinuität vertrauen. Fachgesellschaften und Berufsverbände sowie die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen haben zügig Empfehlungen vorgelegt bzw. Sonderregelungen zum Infektionsschutz ermöglicht.
Die Lockerungen der Schutzmaßnahmen seit Mitte April ebneten den Weg in einen neuen Versorgungsalltag. Bisherige Auswertungen machen deutlich, dass der ambulante Sektor maßgeblich zum Abfedern der ersten Pandemiewelle beigetragen hat. Ich danke allen niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die sich in den vergangenen Monaten unter schwierigen Bedingungen für die nephrologische Versorgungssicher- heit eingesetzt haben. Wie ich in „DN Aktuell“ lesen konnte, haben Sie sich verbandsintern mit Arbeitshilfen unterstützt und einen starken Zusammenhalt gepflegt.
Trotz allem kollegialen Austausch wird es in einer epidemischen Lage immer so sein, dass von Praxis zu Praxis andere Herausforderungen zu bewältigen sind – verbunden mit individuellen Abwägungen. Darin sehe ich eine zusätzliche Bestätigung dafür, dass der Koalitionsvertrag von 2018 mit Recht die Freiberuflichkeit der Heilberufe als Stärke unseres Gesundheitswesens betont.
In diesem Sinne hat der Deutsche Bundestag 2019 weitere Schritte unternommen, um den Einfluss von reinen Kapitalinvestoren auf medizinische Versorgungszentren zu beschränken. Nun dürfen Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen nur noch fachbezogene MVZ gründen. Ich persönlich bin sehr offen dafür, die Debatte über ambulante Trägerstrukturen und die Stärkung der freien Facharztpraxen erneut zu intensiveren. Daher begrüße ich, dass das Bundesgesundheitsministerium im Januar 2020 ein Gutachten zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für MVZ beauftragt hat.
„Ü-40 – Komm, lass mer fiere“ – unter diesem Motto wollen Sie im November 2021 nachfeiern. Ich hoffe sehr, dass dann wieder rheinischer Frohsinn möglich sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB